Denkmalbündnis NRW formiert sich erneut

Aus aktuellem Anlass formiert sich das NRW Denkmalschutzbündnis NRW 3 Jahre nach der stark kritisierten NRW-Denkmalschutznovellierung erneut. Und dies wieder aus einem brisanten politischen Anlass: der geplanten Novellierung der Landesbauordnung in NRW, die wieder auf Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen geplant ist. In der Folge sollen auch Anpassungen im NRW—Denkmalschutzgesetz erfolgen. Die geplanten Novellierungen hätten vor allem für Denkmale im Eigentum der öffentlichen Hand gravierende Auswirkungen und bedeuteten einen massiven Verlust des Schutzumfangs der Bauwerke.

Konkret sind dies die Hauptkritikpunkte an der geplanten Novellierung:

  • Unter dem Deckmantel eventueller Katastrophenlagen werden bestehende Denkmalschutz-Regelungen ab sofort grundsätzlich ausgehebelt – ohne dass es eine entsprechende Katastrophenlage bräuchte
  • So sollen umgehend – unabhängig vom Eintreten eines Katastrophenfalles – pauschal Denkmal-„Anlagen“ den Schutz verlieren, die gegebenenfalls der Landesverteidigung oder bei sonstigen Katastrophenfällen eine Rolle spielen könnten.
  • Die Novellierung soll die Möglichkeit beinhalten, künftig ohne Begründung jedes Verfahren zum Schutz von Denkmalen an das o.g. Ministerium ziehen zu können. So entschiede über Schutz oder Abriss dann allein das Ministerium.
  • Hierdurch würde ein Verfahrenswege geschaffen, der Projekte ohne jegliche Widerspruchsmöglichkeit Dritter durchsetzen kann
  • Bei Landes- und Bundesliegenschaften entfällt das Vorschlagsrecht Dritter. Das Vorschlagsrecht und die fachliche Expertise, die für eine Unterschutzstellung erforderlich ist, wird den Die Fachämtern für Denkmalpflege zukünftig keine für GebäudeLiegenschaften im Eigentum der öffentlichen Hand des Landes- und Bundes mehr für eine Unterschutzstellung vorschlagenentzogen. Dies gilt auch für Liegenschaften in Trägerschaft des Landes wie Hochschulen, Universitätskliniken und Studierendenwerke.
  • Davon betroffen ist auch die Archäologie.
  • Wurden bei der letzten, kurz vor der Landtagswahl 2022 eingebrachten Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW die Bedeutung der Denkmalfachbehörden bereits marginalisiert, werden sie nun insbesondere für Landesliegenschaften völlig ausgeschaltet.
Diese inhaltliche Entwicklung kritisiert das Denkmalschutzbündnis deutlich – ebenso wie den Umsetzungsweg, der bewusst auf kurze Fristen in der Sommerpause setzt. Das Denkmalschutzbündnis fordert daher, die aus seiner Sicht sachfremde Gesetzesinitiative zurückzuziehen.