Ministerin Ina Scharrenbach des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) beabsichtigt der Landesregierung NRW noch vor dem 05. Juli ein neues Denkmalschutzgesetz vorzulegen, welches Schwerpunkte zu Lasten der bestmöglichen Denkmalbewahrung verändert, und die Wirksamkeit und Befugnisse von übergeordneten Denkmalfachbehörden weitgehend aushebelt. Wir wollen verhindern, dass das Gesetz in dieser Form dem Landtag vorgelegt wird, denn es weist erhebliche Mängel auf:

Der Schutz einzigartiger historischer Bauwerke unserer Heimat wird durch die Gesetzesnovelle zum politischen Spielball – denn zukünftig soll eine mögliche Nutzung über Denkmalwert und -erhalt bestimmen, sachfremde Aspekte sollen den Schutz der Denkmale aufweichen. Denkmaleigentümer sollen dabei potentiell zu einer Nutzung des Denkmals verpflichtet werden können. Es steht zu befürchten, dass dieser Nutzungsdruck zu einer „Vergewaltigung“ des Denkmals und zu einer Beschädigung der Interessen der Denkmaleigentümer und der Allgemeinheit führen kann. Die übergeordneten Fachbehörden werden ausgeschaltet und stattdessen mittelbar die lokale Politik zum Entscheidungsträger über die Zukunft oder den Abriss wertvoller Denkmale gemacht. Eine Einflussnahme von wirtschaftlichen oder Sonderinteressen wird hierdurch verstärkt. Viele Formulierungen des Gesetzes sind unklar und lassen Spielräume für eine willkürliche Auslegung in der praktischen Umsetzung zu. Der gesamte Entwicklungsprozess des neuen Gesetzes ist völlig intransparent, auf den vielstimmigen fachlichen Widerspruch wurde bislang trotz zahlreicher Bemühungen nicht reagiert.

Hans-Willi Körfges, Vorsitzender des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen, und Dr. Steffen Skudelny, Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, bei der Übergabe der Petition Foto: Roland Rossner/Deutsche Stiftung Denkmalschutz