Denkmalbündnis NRW formiert sich erneut

Aus aktuellem Anlass formiert sich das NRW Denkmalschutzbündnis NRW 3 Jahre nach der stark kritisierten NRW-Denkmalschutznovellierung erneut. Und dies wieder aus einem brisanten politischen Anlass: der geplanten Novellierung der Landesbauordnung in NRW, die wieder auf Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen geplant ist. In der Folge sollen auch Anpassungen im NRW—Denkmalschutzgesetz erfolgen. Die geplanten Novellierungen hätten vor allem für Denkmale im Eigentum der öffentlichen Hand gravierende Auswirkungen und bedeuteten einen massiven Verlust des Schutzumfangs gerade der Bauwerke, die die Geschichte des Landes NRW seit 1946 vermitteln und dokumentieren können.

Konkret sind dies die Hauptkritikpunkte an der geplanten Novellierung:

  • Unter dem Deckmantel eventueller Katastrophenlagen werden bestehende Denkmalschutz-Regelungen ausgehebelt.
  • So sollen umgehend – unabhängig vom Eintreten eines Katastrophenfalles – pauschal Denkmal-„Anlagen“ den Schutz verlieren, die gegebenenfalls der Landesverteidigung oder bei sonstigen Katastrophenfällen eine Rolle spielen könnten. Dies gilt explizit für Hochschulen, Universitätskliniken und Studierendenwerke in Trägerschaft des Landes.
  • Die Novellierung soll die Möglichkeit beinhalten, künftig ohne Begründung einzelne Verfahren zum Schutz von Denkmalen an das o.g. Ministerium ziehen zu können. So entschiede über Schutz oder Abriss dann allein das Ministerium.
  • Hierdurch würde ein Verfahrensweg geschaffen, der Projekte ohne jegliche Widerspruchsmöglichkeit Dritter, insbesondere der unabhängigen Fachämter, durchsetzen kann.
  • Bei Landes- und Bundesliegenschaften entfällt das Vorschlagsrecht der unabhängigen Fachämter. 
  • Davon betroffen ist auch die Archäologie.
  • Wurden bei der letzten, kurz vor der Landtagswahl 2022 eingebrachten Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW die Bedeutung der Denkmalfachbehörden bereits marginalisiert, werden sie nun insbesondere für Landesliegenschaften völlig ausgeschaltet. Die zugesagte Evaluation des Gesetzes 2022 steht bis heute aus.

Diese inhaltliche Entwicklung kritisiert das Denkmalschutzbündnis deutlich – ebenso wie den Umsetzungsweg als Mantelgesetz, der bewusst auf Intransparenz setzt. Das Denkmalschutzbündnis fordert daher, die aus seiner Sicht sachfremde Gesetzesinitiative zurückzuziehen.